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2026 © Fairbeat Media GmbH. All rights reserved.VersionBETA
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fairbeat Media GmbH Stand: 23.10.2026


Teil A Allgemeines


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Online- Plattform unter fairbeat.com einschließlich zugehöriger Anwendungen („Plattform“), betrieben von der Fairbeat Media GmbH, Mittelweg 144, 20148Hamburg („Fairbeat“).

(2) Die AGB regeln (a) die Nutzung der Plattform und des Nutzerkontos, (b) Verträge über Leistungen, die Fairbeat im eigenen Namen erbringt (Teil C), und (c) die Rolle von Fairbeat bei Angeboten von Sellern (Teil D).

(3) Für Nutzer, die als Seller Inhalte anbieten, gilt ergänzend das Seller Agreement. Für den Umfang einer Lizenz an Seller-Inhalten gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Sellers.

(4) Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht, auch wenn Fairbeat ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2 Begriffe

(1) „Nutzer“ ist jede Person, die die Plattform nutzt. „Buyer“ ist ein Nutzer, der Fairbeat- Leistungen oder Seller-Angebote erwirbt. „Seller“ ist ein Nutzer, der über die Plattform Beats oder Samples anbietet. Seller handeln entweder als Unternehmer („gewerblicher Seller“) oder als Verbraucher („privater Seller“).

(2) „Fairbeat-Leistungen“ sind Leistungen, die Fairbeat im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, insbesondere Abonnements (§ 7), der Verkauf von Credits (§ 8) und die Credit-Leistungen (§ 8 Abs. 2).

(3) „Seller-Angebote“ sind Angebote von Sellern über Lizenzen an Beats („Beat-Lizenz“) und Samples („Sample-Lizenz“).

(4) „Credits“ sind von Fairbeat verkaufte Leistungseinheiten nach § 8. Der „Credit-Bestand“ ist die im Nutzerkonto geführte Anzahl verfügbarer Credits.

(5) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).


§ 3 Rolle von Fairbeat

(1) Fairbeat betreibt einen Online-Marktplatz, auf dem Seller Lizenzen an Beats und Samples anbieten. Daneben erbringt Fairbeat eigene Leistungen nach Teil C.

(2) Verträge über Seller-Angebote kommen ausschließlich zwischen Seller und Buyer zustande. Fairbeat ist weder Lizenzgeber noch Verkäufer noch Vertragspartei dieser Verträge. Dass Fairbeat bei Beat-Lizenzen umsatzsteuerlich als Leistender gilt und dem Buyer die Rechnung ausstellt (§ 11 Abs. 4), ändert daran nichts. Fairbeat stellt hierfür die technische Infrastruktur bereit, insbesondere Darstellung der Angebote, Bestellabwicklung, Übermittlung von Erklärungen, Lizenznachweis und Download.

(3) Seller stellen Angebote entweder als gewerbliche oder als private Seller ein. Die Einordnung wählt der Seller bei der Registrierung als Seller selbst. Er ist für ihre Richtigkeit verantwortlich. Fairbeat gibt im Angebot und im Bestellvorgang auf Grundlage dieser Erklärung an, ob der Seller als Unternehmer oder als Privatperson handelt. Ist der Buyer Verbraucher und der Seller gewerblicher Seller, gelten für entgeltliche Verträge mit dem Seller, insbesondere über Beat-Lizenzen, die verbraucherschützenden Vorschriften

einschließlich des gesetzlichen Widerrufsrechts. Auf Verträge mit privaten Sellern finden die besonderen Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere das Widerrufsrecht und die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte, keine Anwendung. Hierauf wird im Angebot und im Bestellvorgang hingewiesen. Für Sample-Lizenzen, für die der Buyer dem Seller keine Vergütung schuldet (§ 12 Abs. 2), besteht das Widerrufsrecht unabhängig von der Einordnung des Sellers beim Credit-Kauf gegenüber Fairbeat (§ 18).

(4) Die rechtliche Einordnung als Unternehmer richtet sich nach dem tatsächlichen Handeln des Sellers und nicht allein nach seiner Erklärung. Eine anlasslose Überprüfung der Erklärung durch Fairbeat erfolgt nicht. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erklärung unzutreffend ist, kann Fairbeat vom Seller Nachweise verlangen, die Angabe im Angebot anpassen oder Angebote des Sellers bis zur Klärung einschränken. Das Nähere regelt das Seller Agreement.

(5) Der Seller ist gegenüber dem Buyer verantwortlich für Angebot, Lizenzbedingungen, Rechte an den Inhalten, Gewährleistung und, sofern er gewerblicher Seller ist, für verbraucherrechtliche Pflichten gegenüber Verbrauchern einschließlich Widerrufsbelehrung, auch soweit Fairbeat hierfür nach § 10 Abs. 6 eine einheitliche Widerrufsbelehrung bereitstellt. Fairbeat ist verantwortlich für den Betrieb der Plattform und für Fairbeat- Leistungen.

(6) Die Hauptparameter für die Rangfolge von Angeboten in Suchergebnissen und deren Gewichtung sind unter help.fairbeat.com beschrieben.

(7) Fairbeat prüft Inhalte, Angebote und Lizenzbedingungen der Seller nicht vorab auf Rechtmäßigkeit und erbringt keine Rechtsberatung. Die Pflichten von Fairbeat nach § 17 bleiben unberührt. Fairbeat stellt Sellern keine Musterlizenzen oder vorformulierten Lizenzbedingungen zur Verfügung.


§ 4 Kontakt, Vertragstext, Vertragssprache

(1) Kundenservice per E-Mail an support@fairbeat.com, montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr.

(2) Fairbeat speichert den Vertragstext von Verträgen über Fairbeat-Leistungen und übermittelt ihn dem Buyer mit der Bestellbestätigung in Textform. Bei Seller-Angeboten übermittelt Fairbeat die Bestellbestätigung und die Lizenzbedingungen des Sellers technisch an den Buyer.

(3) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

(4) Zentrale Kontaktstelle für Behörden nach Art. 11 DSA und für Nutzer nach Art. 12 DSA ist support@fairbeat.com. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.


Teil B Nutzerkonto und Vertragsschluss


§ 5 Nutzerkonto

(1) Für den Erwerb von Credits, Abonnements und Sample-Lizenzen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Beat-Lizenzen können auch ohne Nutzerkonto über eine Gastbestellung erworben werden. In diesem Fall übermittelt Fairbeat Bestellbestätigung, Lizenznachweis und Download-Link an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Die Nutzung als Seller setzt bei natürlichen Personen voraus, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Für minderjährige Buyer gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB). Sie benötigen danach grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

(2) Nutzer machen wahrheitsgemäße Angaben und halten sie aktuell, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informiert der Nutzer Fairbeat unverzüglich.

(3) Die Nutzung ist nur über die von Fairbeat bereitgestellten Oberflächen und Schnittstellen zulässig. Automatisierte Zugriffe, insbesondere durch Bots oder Crawler, sind untersagt.

(4) Die Kündigung eines Abonnements nach § 7 lässt das Nutzerkonto unberührt. Die abonnierten Leistungen bleiben bis zum Ende der bezahlten Laufzeit nutzbar. Nutzer können das Nutzerkonto zudem jederzeit über die Funktion „Account löschen“ oder in Textform beenden. Mit der Löschung endet der Zugang zum Nutzerkonto sofort, und es gelten laufende Abonnements als zum nächstmöglichen Termin nach § 7 gekündigt. Ein vorhandener Credit-Bestand und eine verbleibende bezahlte Abo-Laufzeit können nach der Löschung nicht mehr genutzt werden. Bereits gezahlte Entgelte werden insoweit nicht erstattet. Fairbeat weist vor der Löschung deutlich auf diese Folgen hin und lässt sich die Löschung bestätigen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

(5) Fairbeat kann das Nutzerkonto mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen, frühestens jedoch zum Ende laufender entgeltlicher Fairbeat-Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Für die Einschränkung, Aussetzung und Beendigung von Seller-Funktionen gelten ergänzend die besonderen Regelungen des Seller Agreements.

(7) Besteht bei einer ordentlichen Kündigung des Nutzerkontos durch Fairbeat (Abs. 5) ein Credit-Bestand, bleibt ein eingeschränkter Zugang erhalten. Über diesen kann der Nutzer den verbleibenden Credit-Bestand für Credit-Leistungen (§ 8 Abs. 2) verwenden und erworbene Lizenzen abrufen. Der eingeschränkte Zugang endet, wenn der Credit-Bestand verbraucht oder nach § 8 Abs. 3 verfallen ist oder der Nutzer das Nutzerkonto nach Abs. 4 löscht.

(8) Wirksam erworbene Lizenzen bestehen nach Beendigung des Nutzerkontos nach Maßgabe ihrer Lizenzbedingungen fort. Der Nutzer sichert Downloads und Lizenznachweise vor Beendigung selbst.


§ 6 Bestellvorgang und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Fairbeat-Leistungen und Seller-Angeboten auf der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Vor Abgabe der Bestellung sieht der Buyer eine Übersicht mit Leistung, Vertragspartner, bei Seller-Angeboten einschließlich der Angabe, ob der Seller als gewerblicher oder privater Seller handelt, Preis bzw. Anzahl der einzusetzenden Credits und den geltenden Bedingungen. Eingaben können bis dahin jederzeit korrigiert oder der Bestellvorgang abgebrochen werden.

(3) Fairbeat-Leistungen: Mit Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Buyer ein verbindliches Angebot gegenüber Fairbeat ab. Fairbeat nimmt es durch Bestellbestätigung in Textform oder durch Freischaltung der Leistung an, je nachdem, was zuerst erfolgt.

(4) Beat-Lizenzen: Mit Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Buyer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Lizenzvertrags gegenüber dem Seller ab. Der Seller hat Fairbeat bevollmächtigt, dieses Angebot nach erfolgreicher Bestätigung des Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsdienstleister in seinem Namen anzunehmen. Fairbeat übermittelt dem Buyer die Annahme unverzüglich elektronisch. Wird der Zahlungsvorgang nicht unverzüglich bestätigt, ist der Buyer an sein Angebot bis zum Ablauf von 24 Stunden gebunden. Wird der Zahlungsvorgang innerhalb dieser Frist nicht bestätigt, ist der Buyer an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(5) Sample-Lizenzen: Mit Klick auf die Schaltfläche „Credits einsetzen und herunterladen“ gibt der Buyer ein Angebot auf Abschluss der Sample-Lizenz gegenüber dem Seller und ein Angebot auf Sample-Bereitstellung gegenüber Fairbeat ab. Fairbeat nimmt das Lizenzangebot aufgrund der Vollmacht des Sellers in dessen Namen und das Angebot auf Sample-Bereitstellung im eigenen Namen an, bucht die angegebenen Credits ab und stellt den Download bereit.


Teil C Fairbeat-Leistungen


§ 7 Abonnements

(1) Fairbeat bietet kostenpflichtige Abonnements für Plattformfunktionen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Vertragspartner und Zahlungsempfänger ist ausschließlich Fairbeat. Leistungsumfang und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Abonnements werden mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit angeboten. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn der Laufzeit im Voraus fällig.

(3) Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der ersten Laufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Nach der Verlängerung kann es jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Kostenlose Testphasen gehen in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt wird. Fairbeat weist bei Abschluss auf Dauer der Testphase, Preis und Kündigungsmöglichkeit hin.

(5) Die Kündigung ist in Textform oder über die Kündigungsschaltfläche im Nutzerkonto möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Preisänderungen für laufende Abonnements kündigt Fairbeat mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur mit Zustimmung des Buyers wirksam. Stimmt der Buyer nicht zu, kann Fairbeat das Abonnement zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.

(7) Eine Kündigung des Abonnements lässt Credit-Bestand und erworbene Lizenzen unberührt.


§ 8 Credits

(1) Verkauf durch Fairbeat: Fairbeat verkauft Credits im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ist gegenüber dem Buyer Verkäufer (sog. „Merchant of Record“). Der Kaufpreis wird über Stripe an Fairbeat gezahlt. Seller sind am Credit-Kauf nicht beteiligt und haben keinen Anspruch auf den Kaufpreis.

(2) Rechtsnatur: Credits sind Gutscheine ausschließlich für Leistungen, die Fairbeat selbst erbringt („Credit-Leistungen“). Credit-Leistungen sind die Bereitstellung des Zugangs zu Samples auf der Plattform und deren Download („Sample-Bereitstellung“) sowie weitere eigene Plattformfunktionen von Fairbeat, etwa der Cover-Generator und bestimmte Profil- und Feature-Funktionen. Welche Leistungen mit Credits genutzt werden können und wie viele Credits sie jeweils erfordern, zeigt Fairbeat vor dem Kauf von Credits und vor jeder Verwendung an. Leistungen von Sellern oder anderen Dritten können nicht mit Credits genutzt werden. Credits sind kein Zahlungsmittel, verkörpern keinen Geldbetrag und begründen kein Zahlungskonto.

(3) Credit-Bestand: Erworbene Credits werden dem Credit-Bestand im Nutzerkonto gutgeschrieben. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Es werden jeweils die zuerst erworbenen Credits zuerst verbraucht. Entgeltlich erworbene Credits können bis zum Ende des dritten Kalenderjahres verwendet werden, das auf das Jahr des Erwerbs folgt. Danach verfallen sie. Fairbeat weist beim Kauf auf die Gültigkeit hin, zeigt sie im Nutzerkonto an und erinnert den Nutzer rechtzeitig vor Ablauf.

(4) Verwendung: Bei der Nutzung einer Credit-Leistung, etwa einem Sample-Download, wird die vor der Nutzung angegebene Anzahl Credits vom Credit-Bestand abgebucht und damit verbraucht. Credits werden dabei nicht an Seller oder Dritte übertragen. Kein Seller und kein Dritter nimmt Credits an oder setzt sie ein.

(5) Kein Rücktausch: Credits können nicht in Geld umgetauscht, ausgezahlt oder erstattet werden. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Widerrufs- und Gewährleistungsrechte.

(6) Keine Übertragbarkeit: Credits sind nicht übertragbar, insbesondere nicht auf andere Nutzer oder Nutzerkonten, und dürfen nicht außerhalb der Plattform veräußert werden.

(7) Keine Zuordnung zu Sellern: Beim Erwerb von Credits wird weder ein Seller noch ein an einen Seller zu leistender Betrag bestimmt. Seller erhalten von Fairbeat eine eigene Vergütung aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Fairbeat und dem Seller. Diese Vergütung ist keine Weiterleitung des Kaufpreises.

(8) Beendigung und Einstellung: Bei Löschung des Nutzerkontos durch den Nutzer gilt § 5 Abs. 4, bei ordentlicher Kündigung durch Fairbeat § 5 Abs. 7. Stellt Fairbeat die Sample- Bereitstellung insgesamt ein oder ist die Verwendung von Credits aus rechtlichen oder technischen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich, bestimmen sich die Ansprüche des Buyers wegen nicht verbrauchter Credits nach den gesetzlichen Vorschriften.

(9) Unentgeltliche Credits: Unentgeltlich gewährte Credits, etwa aus Aktionen, unterliegen diesem Paragraphen. Fairbeat kann für sie bei der Gewährung eine kürzere Gültigkeit als nach Abs. 3 bestimmen.

(10) Missbrauch: Credits, die durch Rechtsverstöße oder Manipulation erlangt wurden, kann Fairbeat sperren oder vom Credit-Bestand abbuchen. Für Rückbuchungen gilt § 15 Abs. 2.


§ 9 Aktionsgutscheine

(1) Aktionsgutscheine sind von Fairbeat im Rahmen von Aktionen unentgeltlich ausgegebene Rabattgutscheine. Sie sind keine Credits.

(2) Sie gelten nur für Fairbeat-Leistungen, zu den mitgeteilten Bedingungen und innerhalb der angegebenen Frist. Sie sind nicht kombinierbar, nicht übertragbar und nur vor Abschluss der Bestellung einsetzbar.

(3) Übersteigt der Gutscheinwert den Preis, wird der Restbetrag nicht ausgezahlt.


Teil D Seller-Angebote


§ 10 Allgemeines

(1) Für Seller-Angebote gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Sellers. Sie werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt und bestimmen Art und Umfang der eingeräumten Rechte. Ein Seller-Angebot wird nur veröffentlicht, wenn der Seller Lizenzbedingungen hinterlegt hat.

(2) Der Seller macht beim Einstellen eines Angebots zusätzlich strukturierte Angaben zu den wesentlichen Lizenzmerkmalen, insbesondere zur Exklusivität, zu den erlaubten Nutzungen, zu Nutzungsgrenzen und zur Laufzeit. Diese Angaben werden im Angebot angezeigt. Widersprechen sie den Lizenzbedingungen, gilt die für den Buyer günstigere Regelung. Die Nutzung von Inhalten zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Bewertung von KI- Modellen ist nur erlaubt, wenn der Seller sie im Angebot ausdrücklich als Lizenzmerkmal freigegeben hat oder die Lizenzbedingungen sie ausdrücklich erlauben. Fairbeat zeigt im Angebot an, ob diese Nutzung freigegeben ist.

(3) Die Lizenzbedingungen des Sellers regeln die Rechte und Pflichten zwischen Seller und Buyer in Bezug auf die Nutzung der Inhalte. Sie können die Regelungen dieser AGB zu Credits, zu Fairbeat-Leistungen und zur technischen Abwicklung über die Plattform nicht abändern. Credits werden auch dann nicht an den Seller gezahlt oder übertragen, wenn Lizenzbedingungen etwas anderes angeben. Solche Angaben sind unbeachtlich.

(4) Ansprüche aus dem Lizenzvertrag, insbesondere wegen Rechtsmängeln oder fehlender Rechte, richtet der Buyer an den Seller. Fairbeat stellt hierfür eine Kontaktmöglichkeit bereit.

(5) Der Seller hat sich gegenüber Fairbeat verpflichtet, gegenüber jedem Buyer dafür einzustehen, dass er über die eingeräumten Rechte verfügt und die Nutzung im lizenzierten Umfang keine Rechte Dritter verletzt. Private Seller haften hierfür nicht, wenn sie das Fehlen der Rechte nicht zu vertreten haben. Aus dieser Verpflichtung erwirbt der Buyer unabhängig vom Inhalt der Lizenzbedingungen einen eigenen Anspruch gegen den Seller (§ 328 BGB).

(6) Der gewerbliche Seller stellt über die Plattform seine Pflichtinformationen als Unternehmer bereit. Fairbeat übermittelt diese technisch. Für Beat-Lizenzen gewerblicher Seller stellt Fairbeat im Namen des Sellers eine einheitliche Widerrufsbelehrung mit Muster- Widerrufsformular bereit und holt im Bestellvorgang die Erklärungen des Buyers nach § 18 Abs. 5 ein. Die Widerrufsbelehrung ist keine Lizenzbedingung. Vertragspartner bleibt der Seller, der Widerruf ist ihm gegenüber zu erklären. Fairbeat kann Widerrufserklärungen für den Seller entgegennehmen.

(7) Private Seller können im Angebot unter einem Künstlernamen auftreten. Ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift teilt Fairbeat einem Buyer mit, der darlegt, dass er diese Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Lizenzvertrag benötigt.


§ 11 Beat-Lizenzen

(1) Der Buyer erwirbt die Beat-Lizenz vom Seller zu dem vom Seller festgelegten Preis. Der Vertrag kommt nach § 6 Abs. 4 zustande.

(2) Die Zahlung erfolgt über PayPal. Der Seller ist Verkäufer, Lizenzgeber und Zahlungsempfänger. PayPal zahlt den Kaufpreis auf Anweisung des Sellers an dessen verbundenes PayPal-Konto aus. Schuldet der Seller Fairbeat für den Verkauf einen Ausgleich der Umsatzsteuer nach dem Seller Agreement, zahlt PayPal diesen Teilbetrag auf Anweisung des Sellers unmittelbar an Fairbeat aus. Bei Kollaborationen gilt zusätzlich Abs.

6. Jede dieser Zahlungen befreit den Buyer in ihrer Höhe von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Seller. Der Preis für den Buyer ändert sich dadurch nicht. Fairbeat nimmt keine Zahlungen für Seller oder Collaborator entgegen, hält oder leitet keine Beträge für sie weiter und erhebt keine Provision.

(3) Nach Annahme stellt Fairbeat Lizenznachweis und Download technisch für den Seller bereit.

(4) Fairbeat stellt dem Buyer die Rechnung über den Kaufpreis im eigenen Namen aus, da Fairbeat umsatzsteuerlich als Leistender gilt (§ 3 Abs. 11a UStG). Dies betrifft ausschließlich die umsatzsteuerliche Abrechnung. Vertragspartner, Lizenzgeber und Verkäufer bleibt der Seller. Er wird dem Buyer vor Abgabe der Bestellung als Vertragspartner benannt (§ 6 Abs. 2). Er ist allein für die Erfüllung des Lizenzvertrags, die Gewährleistung und den Widerruf verantwortlich. Bestellbestätigung und Lizenznachweis weisen den Seller als Vertragspartner und Lizenzgeber aus. Aus der Rechnung erwirbt Fairbeat keinen Zahlungsanspruch gegen den Buyer. Mit der Zahlung nach Abs. 2 ist der Kaufpreis vollständig beglichen. Wird der Kaufpreis erstattet oder zurückgebucht, berichtigt Fairbeat die Rechnung. Die Leistung des Sellers an Fairbeat rechnet Fairbeat nach Maßgabe des Seller Agreements per Gutschrift ab.

(5) Nach Verkauf einer exklusiven Lizenz nimmt der Seller das Angebot vom Markt. Zuvor erteilte nicht exklusive Lizenzen bestehen fort, soweit die Lizenzbedingungen nichts anderes bestimmen.

(6) Bei Beats, an denen mehrere Produzenten beteiligt sind („Kollaboration“), ist allein der Seller, der das Angebot einstellt, Vertragspartner, Lizenzgeber und Verkäufer gegenüber dem Buyer. Er stellt sicher, dass ihm die übrigen Beteiligten („Collaborator“) die erforderlichen Rechte eingeräumt haben. Collaborator müssen bei Fairbeat registriert sein und dem Seller Agreement zugestimmt haben. PayPal teilt die Zahlung nach Abzug eines Ausgleichsbetrags nach Abs. 2 nach den im Angebot hinterlegten Anteilen auf die PayPal-Konten der Beteiligten auf. Die Zahlung an die Collaborator erfolgt auf Anweisung des Sellers und befreit den Buyer in Höhe des jeweiligen Anteils von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Seller. Das Vertragsverhältnis zum Buyer bleibt davon unberührt. Für die Rechnung an den Buyer gilt Abs. 4. Im Namen und im Auftrag jedes Collaborators erstellt Fairbeat nach jedem Verkauf eine gesonderte Rechnung über dessen Anteil an den einstellenden Seller, nach Maßgabe des Seller Agreements. Die Anteile der Beteiligten nimmt Fairbeat nicht entgegen.


§ 12 Sample-Lizenzen

(1) Der Seller legt die Lizenzbedingungen für seine Samples fest und räumt die Sample-Lizenz unmittelbar dem Buyer ein. Fairbeat ist nicht Lizenzgeber. Der Vertrag kommt nach § 6 Abs. 5 zustande.

(2) Für die Einräumung der Sample-Lizenz schuldet der Buyer dem Seller keine Vergütung. Die vom Buyer verwendeten Credits werden ausschließlich gegenüber Fairbeat für die von Fairbeat erbrachte Sample-Bereitstellung eingesetzt. Der Seller nimmt weder Credits noch einen aus Credits abgeleiteten Zahlungsanspruch gegen den Buyer entgegen.

(3) Die Sample-Lizenz wird mit Bereitstellung des Downloads wirksam.

(4) Der Seller erhält von Fairbeat eine Vergütung aufgrund einer eigenen Verpflichtung von Fairbeat. Der Buyer schuldet dem Seller diese Vergütung nicht.

(5) Ansprüche wegen fehlender Rechte am Sample richtet der Buyer an den Seller (§ 10 Abs. 4). Ansprüche wegen Mängeln der Sample-Bereitstellung, etwa eines fehlerhaften Downloads, richtet der Buyer an Fairbeat.


Teil E Zahlung, Rechnungen, Erstattungen


§ 13 Zahlungsabwicklung

(1) Vertragsverhältnisse und Gegenleistungen richten sich nach der jeweiligen Leistung. Leistung Vertragsverhältnis Gegenleistung Empfänger Zahlungsdienstleister des Buyers Abonnement Fairbeat ↔ Buyer Entgelt in EUR Fairbeat Stripe Credit-Kauf Fairbeat ↔ Buyer Kaufpreis in EUR Fairbeat Stripe Sample- Fairbeat ↔ Buyer Verwendung der Fairbeat, keine keiner Bereitstellung hierfür Geldzahlung und sonstige vorgesehenen Credit- Credits Leistungen Sample-Lizenz Seller ↔ Buyer keine Vergütung keiner keiner des Buyers an den Seller Beat-Lizenz Seller ↔ Buyer Lizenzpreis in Seller, bei PayPal EUR Kollaborationen nach § 11 Abs. 6, Umsatzsteuerausgleich an Fairbeat nach § 11 Abs. 2

(2) Für Fairbeat-Leistungen stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung, derzeit Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay. Die Zahlung wird mit Abschluss der Bestellung belastet.

(3) Beat-Lizenzen zahlt der Buyer über PayPal mit schuldbefreiender Wirkung an den Seller. Die Aufteilung auf Collaborator und einen etwaigen Umsatzsteuerausgleich an Fairbeat richtet sich nach § 11 Abs. 2 und 6.

(4) Für einzelne Zahlungsarten können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, soweit diese dem Buyer im Zahlungsprozess mitgeteilt und wirksam in das jeweilige Rechtsverhältnis einbezogen werden.

(5) Wird eine Zahlung an Fairbeat mangels Deckung, wegen falscher Kontodaten oder unberechtigten Widerspruchs nicht ausgeführt oder zurückgebucht, trägt der Buyer die dadurch entstehenden Gebühren, soweit er dies zu vertreten hat.


§ 14 Rechnungen

(1) Für Abonnements und Credits stellt Fairbeat elektronische Rechnungen aus. Die Umsatzsteuer auf Credits wird beim Kauf nach den für den Buyer maßgeblichen Vorschriften berechnet und in der Rechnung über den Credit-Kauf ausgewiesen.

(2) Für Beat-Lizenzen gilt § 11 Abs. 4.

(3) Die Verwendung von Credits für Credit-Leistungen, etwa für Sample-Downloads, löst keine weitere Rechnung aus. Die eingesetzten Credits sind mit der Rechnung über den Credit- Kauf abgerechnet.


§ 15 Erstattungen, Rückbuchungen, Chargebacks

(1) Fairbeat-Leistungen: Erstattungen, Rückbuchungen und Chargebacks zu Abonnements und Credit-Käufen bearbeitet Fairbeat als Empfänger der Zahlung. Erstattungen erfolgen über die ursprünglich genutzte Zahlungsart.

(2) Rückbuchung eines Credit-Kaufs: Eine Rückbuchung lässt den Zahlungsanspruch von Fairbeat unberührt, soweit sie nicht auf einem wirksamen Widerruf, Rücktritt oder sonstigen Rechtsgrund beruht. Bis zur Zahlung kann Fairbeat die aus dem betroffenen Erwerb noch vorhandenen Credits sperren oder aus dem Credit-Bestand entfernen. Bereits eingeräumte Sample-Lizenzen bleiben unberührt.

(3) Widerruf eines Credit-Kaufs: Die Folgen eines Widerrufs richten sich nach § 18.

(4) Beat-Lizenzen: Erstattungen, Rückbuchungen und Chargebacks bearbeitet und trägt der Seller als Zahlungsempfänger, einschließlich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Bei Kollaborationen ist dies gegenüber dem Buyer allein der einstellende Seller. Fairbeat stellt Lizenznachweis, Bestelldaten und Download-Protokoll als Nachweise zur Verfügung.

(5) Wirkung auf die Lizenz: Bei wirksamem Widerruf oder Rücktritt entfällt die Beat-Lizenz mit Wirkung für die Zukunft. Im Übrigen richtet sich die Wirkung einer Erstattung auf die Lizenz nach den Lizenzbedingungen des Sellers.

(6) Trennung: Streitigkeiten über einen Credit-Kauf betreffen allein das Verhältnis zwischen Buyer und Fairbeat. Die Vergütung des Sellers ist davon getrennt.


Teil F Rechte, Widerruf, Haftung, Schlussbestimmungen


§ 16 Nutzungsrechte

(1) Rechte an Seller-Inhalten erwirbt der Buyer ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des Sellers. Fairbeat räumt an Seller-Inhalten keine Rechte ein.

(2) An Inhalten von Fairbeat, insbesondere Software, Design und Texten der Plattform, erhält der Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im Rahmen dieser AGB.

(3) Fairbeat behält sich gemäß § 44b Abs. 3 UrhG die Nutzung seiner rechtlich geschützten Inhalte für Text und Data Mining nach § 44b Abs. 2 UrhG vor. Bei online zugänglichen Inhalten wird der Nutzungsvorbehalt zusätzlich in maschinenlesbarer Form erklärt. Im Auftrag der Seller erklärt Fairbeat den Nutzungsvorbehalt auch für Seller-Inhalte. Welche Nutzungen Buyern erlaubt sind, auch zum KI-Training, richtet sich nach § 10 Abs. 2 und den Lizenzbedingungen.

(4) Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung geschieht.


§ 17 Inhalte, Meldungen und Maßnahmen

(1) Nutzer sind für von ihnen eingestellte Inhalte verantwortlich. Fairbeat macht sich diese nicht zu eigen.

(2) Rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese AGB können über ein Meldeformular mittels entsprechender Schaltfläche gemeldet werden. Die Meldung soll die Begründung, den genauen Ort (URL), Name und E-Mail-Adresse des Meldenden sowie eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Fairbeat bestätigt den Eingang und teilt dem Meldenden die Entscheidung mit.

(3) Bei Rechtsverstößen, Verstößen gegen diese AGB oder begründetem Verdacht darauf kann Fairbeat Inhalte entfernen oder ihre Sichtbarkeit einschränken, Seller-Funktionen beschränken und Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Fairbeat wählt die Maßnahme nach Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen aller Beteiligten.

(4) Fairbeat moderiert Inhalte nach folgenden Grundsätzen.

a) Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, insbesondere Inhalte, die Urheber- oder Leistungsschutzrechte verletzen, nicht geklärte Samples enthalten oder irreführend angeboten werden, sowie Inhalte, die gegen diese AGB oder das Seller Agreement

verstoßen.

b) Fairbeat wird auf Meldungen nach Abs. 2 sowie aufgrund eigener konkreter Hinweise auf mögliche Verstöße tätig.

c) Fairbeat setzt keine automatisierten Mittel zur Moderation ein.

d) Über Maßnahmen entscheidet stets ein Mitarbeiter von Fairbeat nach Prüfung des Einzelfalls.

e) Maßnahmen sind je nach Schwere ein Hinweis an den Seller, die Einschränkung der Sichtbarkeit, die Entfernung von Inhalten, die Beschränkung von Seller-Funktionen oder die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos. Bei wiederholten Verstößen sind strengere Maßnahmen möglich.

(5) Fairbeat teilt dem betroffenen Nutzer eine Maßnahme mit Begründung mit. Die Begründung nennt die Art der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die Rechtsgrundlage bzw. verletzte Bestimmung und die Rechtsbehelfe. Der Nutzer kann sich dagegen an support@fairbeat.com wenden. Der Rechtsweg bleibt unberührt.


§ 18 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen mit Fairbeat ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung von Fairbeat zu.

(2) Für Beat-Lizenzen mit gewerblichen Sellern gilt die im Namen des jeweiligen Sellers bereitgestellte Widerrufsbelehrung (§ 10 Abs. 6). Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Bereitstellung des Downloads, wenn der Buyer zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung begonnen wird, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm hierüber eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde. Bei Beat-Lizenzen mit privaten Sellern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Das Widerrufsrecht beim Kauf von Credits erlischt, sobald Fairbeat die Credits dem Credit- Bestand gutgeschrieben hat, wenn der Buyer zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Fairbeat vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und Fairbeat ihm hierüber eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. Widerruft der Buyer vorher, erstattet Fairbeat den Kaufpreis, und die Credits aus diesem Kauf entfallen.

(4) Setzt der Buyer Credits für eine Credit-Leistung ein, kommt hierüber ein eigener Vertrag mit Fairbeat zustande, für den der Buyer die angegebenen Credits verwendet. Bei Credit- Leistungen, die in der Bereitstellung digitaler Inhalte bestehen, insbesondere Sample- Downloads, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung, wenn der Buyer zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Fairbeat vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und Fairbeat ihm hierüber eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 6 BGB). Für Credit-Leistungen, die in Dienstleistungen bestehen, gilt


§ 356 Abs. 5 BGB.

(5) Erforderliche Erklärungen des Buyers zum Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist holt Fairbeat im Bestellvorgang und vor jeder Nutzung einer Credit-Leistung ein, bei Beat- Lizenzen gewerblicher Seller in deren Namen.


§ 19 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Fairbeat-Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Fairbeat haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Fairbeat haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Fairbeat auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung von Fairbeat für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Für den Verlust von Daten haftet Fairbeat bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(7) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend Folgendes.

a) Die Haftung nach Abs. 4 ist je Schadensfall auf 5.000 € und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres auf 10.000 € begrenzt.

b) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

c) Schadensersatzansprüche nach Abs. 4 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

d) Buchstaben a bis c gelten nicht in den Fällen der Abs. 2 und 3.

(8) Für Leistungen der Seller aus Seller-Angeboten haftet Fairbeat nicht, soweit nicht eigene Pflichten von Fairbeat verletzt sind.

(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Fairbeat. Gesetzliche Aktualisierungspflichten bei digitalen Produkten bleiben unberührt.


§ 20 Änderungen der AGB und der Leistungen

(1) Redaktionelle Änderungen: Änderungen, die Inhalt und Rechte der Nutzer nicht berühren, etwa Korrekturen oder Klarstellungen, teilt Fairbeat in Textform mit.

(2) Zwingende rechtliche Entwicklungen: Ist eine Änderung erforderlich, um die AGB an eine geänderte Rechtslage oder an eine bindende behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzupassen, und verschiebt sie das Vertragsgleichgewicht nicht zum Nachteil des Nutzers, teilt Fairbeat sie mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen. Fairbeat weist in der Mitteilung auf Frist, Widerspruchsrecht und Folgen hin.

(3) Änderungen digitaler Leistungen: Fairbeat kann digitale Leistungen in laufenden Abonnements über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind die Anpassung an geänderte technische Umgebungen oder Schnittstellen, insbesondere von Betriebssystemen, Browsern oder Zahlungsdienstleistern, Anforderungen der IT-Sicherheit, die Verhinderung von Missbrauch, zwingende rechtliche Anforderungen sowie die Weiterentwicklung der Plattform durch neue Funktionen und die Änderung oder Einstellung einzelner Funktionen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen geringer Nutzung einer Funktion oder des Wegfalls der Leistung eines Drittanbieters, und der wesentliche Leistungsumfang des Abonnements erhalten bleibt. Dem Verbraucher entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten. Fairbeat informiert ihn klar und verständlich über die Änderung.

(4) Erhebliche Beeinträchtigung: Beeinträchtigt eine Änderung nach Abs. 3 den Zugang zur oder die Nutzbarkeit der digitalen Leistung mehr als nur unerheblich, informiert Fairbeat den Verbraucher innerhalb angemessener Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie über sein Recht zur Vertragsbeendigung. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information, erfolgt die Änderung später, mit der Änderung. Das Beendigungsrecht besteht nicht, wenn Fairbeat dem Verbraucher ermöglicht, die unveränderte Leistung ohne zusätzliche Kosten beizubehalten.

(5) Haupt- und Gegenleistung: Änderungen der wesentlichen Leistungen, der Preise und sonstiger Gegenleistungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam (§ 7 Abs. 6).


§ 21 Datenschutz Fairbeat verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter https://fairbeat.com/privacy-policy.


§ 22 Verbraucherstreitbeilegung Fairbeat ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer Unternehmer ist und seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat. Fairbeat ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(3) Ist der Nutzer Unternehmer und sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.